Alles, was Sie über Mietbeihilfen für junge Menschen wissen sollten

Dezember 14, 2022

Tatsächlich ist die spanische Jugend in Bezug auf Entwicklung und Unabhängigkeit die fünftletzte in Europa. Nur 19,4 % der Spanier werden vor dem 30. Lebensjahr unabhängig, und die meisten davon mit 29 Jahren, dem Durchschnittsalter der Emanzipation im Staat.

Glücklicherweise gibt es verschiedene finanzielle Hilfen für junge Menschen, die den Zugang zu Wohnraum erleichtern sollen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die 2 wichtigsten vor!

BONUS FÜR JUNGE MIETER

Der Bonus für junge Mieter ist eine monatliche Beihilfe, die von der spanischen Regierung genehmigt wurde und von jeder autonomen Gemeinschaft verwaltet wird. Sie soll jungen Menschen das Mieten einer Wohnung erleichtern, damit sie es etwas leichter haben, auf eigenen Füßen zu stehen.

  • Voraussetzungen

Volljährig und unter 35 Jahre alt (einschließlich) zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Inhaber des Mietvertrags für die gemietete Wohnung oder das gemietete Zimmer sein.

In der Wohnung, für die die Hilfe beantragt wird, gemeldet sein und dort wohnen.

Ein regelmäßiges Einkommen von maximal 24.301,51 Euro pro Jahr haben und die Zahlungen pünktlich leisten.

  • Grenze der Miete

Je nach Wohngebiet und Art der Unterkunft gibt es unterschiedliche Grenzen, sehen wir uns das an.

Bezüglich der Miete einer ganzen Wohnung:

  1. Metropolregion Barcelona (Baix Llobregat, Barcelonès, Maresme, Vallès Occidental, Vallès Oriental): 900 Euro.
  2. Rest des Bezirks Barcelona und Bezirk Girona: 650 Euro.
  3. Bezirk Lleida, Tarragona und Terres de l’Ebre: 600 Euro

Und wenn es sich nur um ein Zimmer handelt:

  1. Metropolregion Barcelona (Baix Llobregat, Barcelonès, Maresme, Vallès Occidental, Vallès Oriental): 450 Euro.
  2. Rest des Bezirks Barcelona und Bezirk Girona: 350 Euro.
  3. Bezirk Lleida, Tarragona und Terres de l’Ebre: 300 Euro.
  • Höhe der Beihilfe

Die Beihilfe beträgt 6.000 Euro, verteilt auf 24 Monatsraten von je 250 Euro, d. h. 2 Jahre.

  • Wie man sie beantragt

Um die Hilfe zu beantragen, kann man dies persönlich in den lokalen Büros oder telematisch auf der Website des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda tun.

STAATLICHER WOHNUNGSBAUPLAN

Der staatliche Wohnungsbauplan ist ein vom Staat erlassenes Gesetz, das eine Reihe von Mietbeihilfen vorsieht, um Bevölkerungsgruppen mit geringen wirtschaftlichen Mitteln den Zugang zu einer Mietwohnung und den Verbleib in dieser zu erleichtern.

Diese Beihilfen werden über die autonomen Gemeinschaften abgewickelt, so dass es bestimmte Aspekte gibt, die je nach der Gemeinschaft, in der wir uns befinden, variieren. Es ist auch hinzuzufügen, dass diese Beihilfen je nach den von den Gemeinschaften selbst festgelegten Terminen aktiviert werden.

  • Voraussetzungen

Volljährig und unter 35 Jahre alt (einschließlich) zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Inhaber eines Vertrags oder in der Lage sein, einen Vertrag zu unterzeichnen über: Mietvertrag für eine Wohnung als Mieter, Nutzungsüberlassung als Zessionar oder Miete oder Nutzungsüberlassung eines Zimmers als Mieter oder Zessionar.

Dass die Wohnung Ihr gewöhnlicher und dauerhafter Wohnsitz ist.

Die jährlichen Einkünfte aller Personen, die in der Wohnung wohnen, für die die Hilfe beantragt wird, müssen gleich oder niedriger als das Dreifache des IPREM (24.318,84 €) sein.

Achtung! Es ist das Vierfache des IPREM für Kinder von Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt und das Fünffache des IPREM für Personen mit einem Grad der Behinderung von 33 % oder mehr.

  • Grenze der Miete

Die monatliche Miete darf 600 € nicht übersteigen, erweiterbar auf 900 € durch die Autonome Gemeinschaft.

Wenn Sie nur ein Zimmer gemietet oder zur Nutzung überlassen haben, darf die Miete 300 € pro Monat nicht übersteigen, oder 450 €, wenn die Gemeinschaft dies rechtfertigt!

  • Höhe der Beihilfe

Die Höhe dieser Beihilfen beträgt bis zu 50 % der monatlichen Miete der gewöhnlichen Wohnung, und zwar 5 Jahre lang!

  • Wie man sie beantragt

Die Mietbeihilfen werden über die Autonomen Gemeinschaften verwaltet. Daher ist es notwendig, sich in jeder Autonomie über die Fristen zu informieren, die jedes Jahr für die Antragstellung festgelegt werden; hier der Fall von Katalonien.

Auch die vorzulegenden Unterlagen können in jeder Autonomen Gemeinschaft in gewissem Umfang variieren, obwohl die vom staatlichen Plan festgelegten Anforderungen für alle Gemeinschaften gleich sind.

Bei Espígul möchten wir Ihnen die Dinge erleichtern, und deshalb hoffen wir, dass dieser Beitrag Ihnen eine große Hilfe war. Zögern Sie nicht, die Beihilfen zu beantragen und sich alle Mietoptionen anzusehen, die wir zur Verfügung haben. Zum Beispiel haben wir eine große Auswahl an Mietwohnungen in Girona, wir empfehlen Ihnen, sie zu entdecken.

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