Definition von Nießbrauch, Nießbraucher, bloßem Eigentum und bloßem Eigentümer

August 4, 2022

Was ist Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist das Recht, ein fremdes Haus zu nutzen. Das Eigentum hat der bloße Eigentümer, dem die Wohnung gehört.

Welche Arten von Nießbrauch gibt es?

  • Einfach: Nur eine Person wohnt dort.
  • Mehrfach: Verschiedene Personen nutzen die Wohnung gleichzeitig oder nacheinander.
  • Eigen: bezogen auf Immobilien.
  • Unecht: bezogen auf Verbrauchsgüter.
  • Teilweise: betrifft einen Teil des Gutes.
  • Total: betrifft das gesamte Gut.
  • Gesetzlich: derjenige, den das Gesetz vorschreibt (z. B. Güter des Verstorbenen).
  • Freiwillig: zweiseitiger Vertrag oder letzter Wille (Testament).

Was ist ein Nießbraucher?

Der Nießbraucher ist die Person, die eine Wohnung besitzt, aber nicht das Eigentum daran hat. Er ist der Inhaber des Nießbrauchs. Da er nicht der Eigentümer ist, kann er sie nicht ohne Zustimmung verkaufen oder verschenken.

Rechte des Nießbrauchers:

  • Recht zur Verfügung über den Nießbrauch.
  • Recht zur Verbesserung des Eigentums.

Pflichten des Nießbrauchers:

  • Das Haus erhalten.
  • Vor dem Einzug in die Wohnung ein Inventar erstellen.
  • Eine Kaution als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtungen zahlen.
  • Die Wohnung nach Beendigung des Nießbrauchs zurückgeben.

Was ist das bloße Eigentum?

Das bloße Eigentum ist das Recht einer Person an einer Immobilie, deren alleiniger Eigentümer sie ist. Sie hat die Verfügungsgewalt über die Wohnung, aber nicht den Besitz, da ein Nießbrauch besteht, d. h. sie kann vorerst nicht in der Immobilie wohnen.

Was ist ein bloßer Eigentümer?

Er ist die Person, die das Eigentum an dem Haus hat. Es ist eingeschränkt, da es einen/eine Nießbraucher/in gibt. Der bloße Eigentümer wird das volle Eigentum erlangen, wenn der Nießbrauch erlischt.

Wie kann der Nießbrauch erlöschen?

  • Tod des Nießbrauchers.
  • Ablauf der Frist (falls ein Vertrag besteht).
  • Zusammenlegung von Nießbrauch und Eigentum in einem einzigen Inhaber.
  • Verzicht des Nießbrauchers.
  • Verlust oder Erlöschen der Wohnung.
  • Auflösung des Rechts des Gründers.
  • Verjährung wegen Nichtnutzung der Wohnung während der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit.

Welche Rechte hat der bloße Eigentümer?

  • Recht auf Rückerhalt des Hauses in gutem Zustand, wenn der Nießbrauch erlischt.
  • Unter Beibehaltung des Nießbrauchs kann er sein bloßes Eigentum verkaufen.

Wenn der Nießbraucher eine Gemeinde, Körperschaft oder Gesellschaft ist, beträgt die Dauer des Nießbrauchs höchstens 30 Jahre.

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