Was ist die kommunale Wertzuwachssteuer und wie wird sie berechnet?
Juni 6, 2024

Die kommunale Wertzuwachssteuer ist eine Steuer, die viele Eigentümer betrifft, wenn sie sich entscheiden, eine Immobilie zu verkaufen, zu erben oder zu spenden. Diese Steuer besteuert den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken von dem Zeitpunkt an, an dem sie erworben wurden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie übertragen werden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was die kommunale Wertzuwachssteuer ist, wann sie gezahlt werden muss und wie sie berechnet wird, mit einem praktischen Beispiel, um das Verständnis zu erleichtern.
Was ist die kommunale Wertzuwachssteuer?
Die kommunale Wertzuwachssteuer, auch bekannt als Steuer auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken (IIVTNU), ist eine lokale Abgabe, die von den Gemeinden von Immobilieneigentümern erhoben wird, wenn diese übertragen werden. Das bedeutet, dass Sie diese Steuer zahlen müssen, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, erben oder als Spende erhalten. Besteuert wird der Wertzuwachs, den das Grundstück von dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Zeitpunkt der Übertragung erfahren hat. Um die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln, werden der Katasterwert des Grundstücks und die Besitzdauer des Eigentümers berücksichtigt.
Wann ist die kommunale Wertzuwachssteuer zu zahlen?
Wenn Sie sich fragen, wann die kommunale Wertzuwachssteuer zu zahlen ist, sollten Sie wissen, dass diese Steuer hauptsächlich in drei Fällen zu entrichten ist:
- Verkauf einer Immobilie: Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Eigentum zu verkaufen, sind Sie für die Zahlung der kommunalen Wertzuwachssteuer verantwortlich.
- Erbschaft einer Immobilie: Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen die Erben die kommunale Wertzuwachssteuer zahlen.
- Schenkung einer Immobilie: Wenn Sie eine Immobilie als Schenkung erhalten, müssen Sie diese Steuer zahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer nicht gezahlt wird, wenn der Wert der Immobilie seit dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Zeitpunkt der Übertragung nicht gestiegen ist.
Frist für die Zahlung der kommunalen Wertzuwachssteuer
Die Frist für die Zahlung der kommunalen Wertzuwachssteuer variiert je nach Situation:
- Im Falle eines Verkaufs: Sie haben 30 Werktage ab dem Datum des Verkaufs Zeit, um die Zahlung zu leisten.
- Im Falle einer Erbschaft: Die Frist beträgt 6 Monate ab dem Todestag des Eigentümers, mit der Möglichkeit, eine Verlängerung um weitere 6 Monate zu beantragen.
- Im Falle einer Schenkung: Die Frist beträgt 30 Werktage ab dem Datum der Schenkung.
Wenn Sie die kommunale Wertzuwachssteuer nicht innerhalb der festgelegten Frist zahlen, können Zuschläge und Verzugszinsen anfallen. Darüber hinaus kann die Gemeinde ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, das die Pfändung von Vermögenswerten des Schuldners umfassen kann.
Wie wird die kommunale Wertzuwachssteuer berechnet?
Die Berechnung der kommunalen Wertzuwachssteuer erfolgt mit folgender Formel:
Bemessungsgrundlage = Katasterwert des Grundstücks × Prozentsatz des Wertzuwachses
Der Prozentsatz des Wertzuwachses wird anhand der Anzahl der Jahre ermittelt, in denen sich das Grundstück im Besitz des Eigentümers befunden hat. Anschließend wird der von der Gemeinde festgelegte Steuersatz angewendet, um die Steuerschuld zu ermitteln.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein Beispiel, um die Berechnung zu verstehen:
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Immobilie, die Sie vor 10 Jahren gekauft haben und die Sie jetzt verkaufen möchten. Der Katasterwert des Grundstücks beträgt 100.000 €. Die Gemeinde legt einen jährlichen Wertzuwachs von 3 % fest. Hier erfahren Sie, wie Sie die Wertzuwachssteuer berechnen:
Berechnung des Prozentsatzes des Wertzuwachses:
Prozentsatz des Wertzuwachses = 3 % × 10 = 30 %
Berechnung der Bemessungsgrundlage:
Bemessungsgrundlage = 100.000 € × 30 % = 30.000 €
Berechnung der Steuerschuld:
Wenn der Steuersatz der Gemeinde 20 % beträgt
Steuerschuld = 30.000 € × 20 % = 6.000 €
Sie müssten also 6.000 € kommunale Wertzuwachssteuer zahlen.
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